Winterdienst

In Deutschland herrscht eine Streu- und Räumpflicht der Gehwege für Eigentümer und Mieter. Werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertage zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr muss der gefallene Schnee geräumt und die an das Grundstück angrenzenden Gehwege gestreut werden. 

Wir nehmen Ihnen die Verantwortung ab und kümmern Uns um Ihren Winterdienst. 


Wir bieten:

  • Schneebeseitigung auf Gehwegen und Plätzen
  • Eisbeseitigung auf Gehwegen und Plätzen
  • Streudienst
  • Materialbeschaffung (Streugut)
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